Abmahnung – was tun

Abmahnungen sind keine Seltenheit mehr. Von einer Abmahnung kann jeder betroffen sein. Information was bei einer Abmahnung alles beachtet werden soll gibt es.

Abmahnungen sind keine Seltenheit mehr. Eine Abmahnung im Briefkasten ist keine Sache, die man einfach so rignorieren sollte.

Diese beiden Adressen geben ausführlich Information was man bei Abmahnung noch tun kann und was was bedeutet. Unbedingt lesen, empfehle ich.

Abmahnung.de und Abmahnwelle.de.

Vor allem die Information was eine Unterlassungserklärung bedeutet und dass man diese nicht immer so annehmen muss wie sie vordefiniert ist, fand ich sehr hilfreich.

Wichtig empfinde ich persönlich dies alles zu lesen bevor man eine Abmahnung hat. Liest man sich nämlich so eine Abmahnung durch kann es sein, dass man vor lauter Paragraphen, innerer Panik, Hektik gar nicht mehr daran denkt.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur sagen, dass so eine Abmahnung – nicht immer – aber manchmal ein tief ohnmächtiges Gefühl der momentanen Hilflosigkeit erweckt.

In so einer Situation braucht man Freunde und Menschen, die einem zur Seite stehen – auch diese Menschen sollte man ‘bei der Hand’ haben, bevor die Abmahnung im Briefkasten liegt.

Es wird nicht immer alles so heiß gegessen wie es im Abmahnungsschreiben gekocht wird – doch selten hat man Zeit, um sich dies zu überlegen. Fristen laufen, Stunden vergehen und Handlung tut Not.

Danke sag ich an dieser Stelle, zu all den Menschen, die sich meinen Frust, meine Ohnmacht etc. bei Abmahnung anhören, mich trösten, mich stärken.

Es bleibt mir nur als Ruferin durch das Internet jeden aufzufordern:

  1. Mache Dich nicht zum hilflosen Opfer von einer Abmahnung.
  2. Erkundige Dich, was Du tun kannst bei einer Abmahnung. Nochmal obiger Link: Abmahnung.de .
  3. Frage nach, ob wer was weiß, wen kennt.
  4. Abmahnungen gibt es, manchmal berechtigt, manchmal nicht. Information darüber gibt es auch. Erzähle es weiter und hilf so anderen Betroffenen.
mts


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6Kommentare zu : Abmahnung – was tun

6 Kommentare
  1. 1

    Hallo Uwe und Team,

    Zur Arbeitsrechtlichen Abmahnung kann ich Dir folgende Tipps geben:

    Eine Abmahnung bedarf laut Rechtsprechung zu ihrer Wirksamkeit:

    1.Beanstandung: Der Arbeitgeber muss den konkreten Sachverhalt benennen, durch den der Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben soll.

    2.Hinweis: Der Arbeitgeber muss darauf hinweisen, dass er ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht dulden wird.

    3.Ankündigung: Der Arbeitgeber muss die konkrete Maßnahme benennen, die er vornehmen wird, wenn der Arbeitnehmer nochmals das selbe oder ein ähnliches Fehlverhalten an den Tag legen wird.

    Der Arbeitgeber kann in einer Abmahnung auch mehrere Fehlverhalten beanstanden. Dann müssen allerdings alle beanstandeten Pflichtverstöße zutreffend sein. Ist dies bei nur einem Vorwurf nicht der Fall, wird die Abmahnung als ganze ungültig, auch soweit sie zutreffend ist. ;-)

    Ich hoffe das kränkt nicht noch mehr – es sollte auf jeden Fall mal helfen wenn man gar nicht weiß ob es gerecht ist was einem wiederfährt.

    Grüße aus Regensburg – Don´t worry-be happy

  2. Autor mts von WebDesign-in.de mts
    2

    Hi Milos

    Danke für diese Ergänzung bezüglich einer Arbeitsrechtlichen Abmahnung

    Im obigen Artikel sind Abmahnungen im Internet gemeint, hätt ich wohl genauer noch formulieren sollen.

    Vor lauter Betriebsblindheit dachte ich gar nicht an andere Formen der Abmahnung.

    lg

  3. 3

    Hi,
    der post ist zwar schon länger her aber schreib mal meine Frage hier rein. Wenn im Impressum steht “Keine Abmahnung ohne vorherrige Kontaktaufnahme” ist es dann rechtens wenn trotz alledem einen Abmahnung ins Haus flattert?

  4. Autor mts von WebDesign-in.de mts
    4

    ja Twigg,
    weil das keine rechtlich bindende Formulierung ist

  5. 5

    Ok, es ist keine rechtlich verbindliche formulierung, aber wenn es im Impressum steht wird der abmahnende Anwalt sich dieses doch vorher durchgelesen haben. Zum Glück ist die Abmahnzeit für die Anwälte vorbei. Meines erachtens haben die dafür nicht Jura studiert!

    Grüße

  6. Autor mts von WebDesign-in.de mts
    6

    Hi Marvin – das tun die selten, weil sie das ja nichtbrauchen,
    es ist eine good will Akion , wenn dich vorher einer kontaktet

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