heute erlaubt – morgen vorgeschrieben der Kampf um die IP

Es gibt eine Gesetzesvorlage, die erlauben soll, dass man die IP Adressen seiner Besuchern speichern darf. Vor knapp einem Jahr verboten - nun sollt es erlaubt werden. Heute erlaubt -morgen vorgeschrieben

wer schützt die Freiheit
 Rechtssymbol

In einem Gesetzesentwurf der deutschen Bundesregierung soll zukünftig das Speichern der IP Adresse eines Besuchers einer Webseite zur Abwehr von Schaden erlaubt sein.

Alle spamgeplagten Blogger und andere Website Betreiber atmen vermutlich auf. Erst vor kurzem gab es ja eine intensive Diskussion zum Thema Akismet.

Jedes Mal wenn ich mich in das Internet einlogge bekommt mein PC eine neue IP. Dass diese IP zu mir gehört weiß ein Website Betreiber aber nur, wenn er den Hoster fragt und der darf die Adresse zur IP nicht ohne weiteres herausgeben, auch wenn er sie derzeit aufheben muss.

2007 verboten – 2008 anderes Urteil- die Grauzone derzeit

2007 wurde das Speichern dieser IP verboten und im Jahr 2008 gab es ein anderslautendes Urteil dazu. Somit gab es wieder Rechtsunsicherheit.

So entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte 2007, dass die Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich verboten ist.

Jedoch hat das Amtsgericht München 2008 erklärt, dass Internet-Nutzer die Speicherung ihrer IP-Adresse nicht verhindern können, weil diese kein personenbezogenes Datum sei. Der Webseitenbetreiber könne aus den abstrakten Zahlen schließlich nicht sehen, welche Person dahintersteht. Nur der Internet-Provider, ……………via Taz

Erlaubnis kann zur Falle werden

Derzeit herrscht eine Politik der Überwachung. Wo es nur geht und was nur geht wird derzeit politisch erlaubt und gewollt überwacht. Die Video Kamera am Bahnsteig der Bahn schützt niemanden vor einem Überfall – sie erleichtert ja nur unter gewissen Umständen das Finden des Täters.

So fürchte ich genauso wie die Datenschützer, dass jetzt das Speichern erlaubt werden sollte und vielleicht 2010 dann vorgeschrieben.

Diese Furcht liegt auch darin begründet, weil es starke Tendenzen gibt, dass die deutsche Bundesregierung jeden Mausklick auf einem PC protokollieren mag.

Man mag mich eigen nennen: Privatheit ist mir heilig.

Ich habe ja nichts zu verbergen

Das Totschlagargument: ich habe ja nichts zu verbergen – erkennt nicht, dass es darum gar nicht geht, sondern dass alle Bürgerrecht derzeit ausgehöhlt werden.

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1Kommentare zu : heute erlaubt – morgen vorgeschrieben der Kampf um die IP

1 Kommentar
  1. 1

    Ich finde es auch nicht besonders witzig, das “Onkel Schäuble” am liebsten in jedem Pc sitzen möchte. Ich halte im Gegensatz vieler Internetnutzer viel vom Datenschutz. Aus diesem Grund habe ich Wp z.B. das Speichern der IP der Besucher abgewöhnt. Was soll das überhaupt, ich sehe keine vernünftigen Grund warum die IP der Besucher durch die Software gespeichert werden müsste.

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