Impressum Leitfaden des BMJ

Das Bundesministerium für Justiz -Deutschland- hat einen Leitfaden zur Erstellung eines Impressums herausgegeben. Somit sollte der Schutz vor Abmahnung verringert werden - wenn man einen Anwalt vorher konsultiert.

Leitfaden fürs Impressum bmj 
 Rechtssymbol

Noch immer wird von vielen das Impressum zur Möglichkeit einer lukrativen Abmahnung angesehen. Das Deutsche Bundesminiterium für Justiz (bmj) hat einen Leitfaden zur Impressumserstellung als .pdf herausgegeben.

Klar gestellt wird allerdings, dass dies keine Rechtsberatung sei, noch für alle absolute Gültigkeit haben kann, jedoch sollte es die Zahl der Abmahnungen verringern.

Hingewiesen wird auch, dass man lieber mehr als zu wenig hineinschreiben sollte in sein Impressum.

Ich finde dies prinzipiell gut, mich erschreckt allerdings, dass ein Ministerium offenbar selber bei all der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nicht mehr durchblickt. Klar sind die Hinweise wo es unterschiedliche Rechtsauffassunge zur Impressumspflicht gibt, sehr gut, doch Klarheit gibt dieses Musterimpressum nicht.

Zum Download des Leitfadens für ein Impressum gehtes hier.

Genauso ist mir aufgefallen, dass das .pdf keinerlei Hinweise auf den Ersteller das Ministerium hat. Dies wirkt als wollte das Ministerium mit dem .pdf eigentlich nichts zu tun haben. Da gebe ich Michael absolut recht, der meint, es gäbe zwar einen Leitfaden aber “grade stehen wollen sie dafür nicht”.

Trotz Muster Impressum sollte man Anwälte konsultieren heißt es beim bmj – dies fiel auch etlichen im Supernature Forum auf.

Fazit

der Leitfaden ist nett, Sicherheit gibt er keine. Ich werte diese Aktion des bmj als Akt des guten Willens, wenngleich ein hilfloser Akt und schließe mich joghurtKULTUR an, am besten alles was man je über sich in Erfahrung bringen kann rein ins Impressum. :zwinker:

mts


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4Kommentare zu : Impressum Leitfaden des BMJ

3 Kommentare
  1. 1

    Ich habe bei einem meiner anderen Projekte Probleme mit dem Impressum.
    Für meine Firma artition GmbH (www.artition.com) Habe ich noch immer keine Umsatzsteuerid erhalten. Folglich kann ich also auch keine ins Impressum schreiben, die Firma befindet sich jedoch nicht mehr in Gründung also ist im HRB eingetragen.
    Was macht man da?

  2. Autor mts von WebDesign-in.de mts
    2

    Hi ich bin keine Anwältin, also dies ist keine Rechtsberatung,
    ich tät halt einfach hineinschreiben, dass die USTID noch nicht zugestellt wurde und wie sie da ist, sofort reinschreiben.

    lg

  3. 3

    Naja, man könnte sagen: der Gute Wille zählt. Auch wenn man vom Bundesministerium für Justiz doch etwas einigermaßen rechtsverbindliches erwarten könnte.

    VG
    Sascha

1 Trackback
  1. Risiken bei der Veröffentlichung von Bankdaten » MountainGrafix :: Der Webwork und Technik Podcast – Aktuelle Themenbereiche wie Webdesign, Webstandards oder auch Web2.0., [ 14.10.08 um 11:15 ] [...] sicher gehen möchte, der sollte sich einmal den kürzlich vom BMJ veröffentlichten Leitfaden zur Impressumspflicht näher anschauen, denn darin ...
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