Meine Urlaubsbilder – meine Partybilder-Recht und Fotografie-Persönlichkeitsrechte

Viele haben im Internet eine Gallery, ein online Fotoalbum oder sogar ein eigenes Fotoblog. Flickr und andere Dienste machen es leicht diese Bilder und Fotos zu tauschen. Dies alles geschieht keineswegs im rechtsleeren Raum. Es gibt genaue Bestimmungen was veröffentlicht werden darf, was nicht und es gibt das Recht am eigenen Bild.

Landschaftsbilder, Blumen, Natur – wieso zeigst Du nichts anderes? So eine Gruppe von Menschen wäre hier schön als Logoersatz oder Blickfang. – Was!? Das kostet !? Wieso?

Solche oder ähnliche Aussagen höre ich oft. Es ist vielen unverständlich, dass man nicht einfach jemanden von der Strasse fotografieren darf und dann das Foto veröffentlichen oder gar verkaufen darf. Noch unverständlicher ist es so manchem, dass es saftige Strafen setzt, wenn ungefragt Partybilder veröffentlicht werden oder Sehenswürdigkeiten.

Eine Reihe von Gesetzen regelt all dies. Mag sein, dass sich manche nur an sogenannte *professionelle* Fotografie richten. Doch für mich als juridischer Laie stellt sich dann die Frage, ab wann ist Fotografie für den Gesetzgeber professionell? Zählt das Können oder die technische Ausrüstung?

Hier einige Links und Tipps. Sicher nicht vollständig, doch ich freue mich über jede Ergänzung. Die Links bieten viel Stoff zum Lesen, doch besser vorher lesen als nachher zahlen
!

Urlaubsfotos – Sehenswürdigkeiten – besondere Bauwerke

…..Im Ausland ist das oft anders. In Paris kann die Glaspyramide vor dem Louvre nicht ohne weiteres professionell fotografiert werden. Grund: Der Urheber der Pyramide werde in seinen Rechten verletzt. Auch die Lichteffekte am Eiffelturm sind urheberrechtlich geschützt” das Stahlkonstrukt professionell zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen ist damit ohne Erlaubnis ebenfalls illegal. Ähnlich in den USA. Zwar darf man” immerhin” die Landschaften des Landes noch ohne Erlaubnis fotografieren, auch professionell. Doch kaum geht es um Werbung, sind die Aufnahmen kostenpflichtig! In Mexiko kosten Fotos von historischen Tempeln Geld. Und so weiter und so fort.

(photographie.de/magazin/fotorecht_10_2002.cfm ² )Erlaubnis zum Ablichten von Sehenswürdigkeiten.

Auch in Zoos darf man nicht einfach fotografieren.

(Update Nov 2009 )
Hier eine gute Liste was wo erlaubt ist: Zoo und fotografieren /veröffentlichen.

Recht am eigenen Bild

Was viele nicht wissen ist die Tatsache, dass es das Recht am eigenen Bild gibt. Dies besagt juridisch laienhaft ausgedrückt, dass man nicht einfach Bilder von Menschen darf, und schon gar nicht diese dann so einfach veröffentlichen.

“Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass zur Annahme hat, er könnte identifiziert werden. Hierbei genügt auch, wenn der Abgebildete, dessen Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen ist, durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist. Dies hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am 19.01.2006 im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Aktenzeichen: 2-03 O 468/05) entschieden.
Quelle: Pressestelle des Landgerichts Frankfurt/M. ..Das Urteil im Volltext: Urteil im Volltext als pdf Datei

Was darf ich jetzt und wer erklärt mir dies verständlich

Eine sehr anschauliche und in verständlicher Sprache gehaltene Abhandlung /Erklärung /Erläuterung zum Thema Fotorecht hat das Lawblog:

Hier nur eine einige der Links und Themen aus der Kategorie Fotorecht:

  1. Personen als Beiwerk.
  2. Personen der Zeitgeschichte.
  3. Die Einwilligung des Abgebildeten.
  4. In einem Kommentar auf diese gute Seite aufmerksam geworden: fotorecht.de von RA David Seiler

Ich bin doch Foto Künstler da gilt dies doch alles nicht …

Wann man vor dem Gesetz als Künstler gilt und wann nicht und welche Folgen dies hat darüber gibt dieser Artikel von Dr. Daniel Kötz Auskunft. (photographie.de/³ )Handwerker oder Künstler . Auch auf dieser Website findet man alle rechtlichen Fragen in leicht verständlicher Sprache und sehr praxisnahe.

² und ³
Das Magazin Photorecht.de hat seine URLs geändert, es ist mir unmöglich die neue Url des Zitierten dort zu finden….

mts


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7Kommentare zu : Meine Urlaubsbilder – meine Partybilder-Recht und Fotografie-Persönlichkeitsrechte

7 Kommentare
  1. 1

    Ich habe vom ungefragten Fotografieren von Menschen und bestimmten Gegenständen/Gebäuden mit anschließender Veröffentlichung im Netz schon immer abgesehen – noch bevor ich die Rechtssprechung dazu kannte: Das gehört sich einfach nicht.

  2. 2

    Man muss immer zwischen einer gewissen Meinungs- und Veröffentlichungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht abwägen, manchmal taucht man nur zufällig auf einem Bild auf, obwohl man nicht die eigentliche “Attraktion” der Fotografie ist.

  3. 3

    Hm, ich finde die oben angegebenen Quellen ein wenig knapp. Eine Gute Seite zum Thema Fotorecht ist auch fotorecht.de von RA David Seiler.

  4. Autor mts von WebDesign-in.de mts
    4

    Hi Tim
    danke für den Tipp, schon oben in der Liste.

    :zwinker:
    lg

  5. WM
    5

    Ein Bild hat doch “zwei Seiten”. Autor und Objekt haben eigene Rechte. Allgemein gillt es, und wird ueberall beachtet, dass Autor muss schriftliche Zusage haben um das Bild mit einer Person oder Objekt zu veroffentlichen.

  6. Autor mts von WebDesign-in.de mts
    6

    Hi WM so allgemein gilt dies eben nicht.

    Fotografier ich eine Menschenmenge ist dem nicht so. Fotografier ich in Nahaufnahme ist dem so. Unbeachtet dessen, dass das Foto immer dem Fotografen gehört.

    Der Fotografierte aber ein Recht auf sein Abbild hat.

    lg

  7. 7

    In Zeiten von Facebook, StudiVz und Co. ist die Toleranzgrenze im Bezug auf die Verbreitung von Bilder wirklich extrem stark gesunken. Die meisten User wissen wahrscheinlich überhaupt nichts von dem Recht am eigenen Bild und dem Schutz der Persönlichkeit. Doch wer soll das Ganze regulieren und kontrollieren?
    Die Portalbetreiber sollten in die Pflicht genommen werden, seine User direkt auf die rechtliche Problematik hin zu weisen.

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