welches Blog muss seine Inhalte an die Nationalbibliothek senden – die Nationalbibliothek gab mir Antwort
Kurzfassung:Private Blogs, reine Newsveröffentlichung, Software- oder Anwendungstools =Nein. Die deutsche Nationalbibliothek sammelt alles was über reine Öffentlichkeitsarbeit hinausgeht.
Pflichtablieferungsverordnung heißt das Gesetz das derzeit die Wogen aufbauscht ärger als die Hitzewelle. Muss ich mein Blog auch der Nationalbibliothek senden? Ab wann zahlt man irre Strafen? Was kostet dies alles dem Steuerzahler? Wer, was wann wo…..
Am 22.Juni 2006 wurde das Gesetz über die deutsche Nationalbibliothek veröffentlicht. U.a. geht es darum was die deutsche Nationabibliothek denn alles so sammeln sollte.
Im Paragraph 3.3 heißt es:
Medienwerke in unkörperlicher Form sind alle Darstellungen in öffentlichen Netzen.
Seither kursieren Gerüchte, Ängste was wann wie, denn hohe Strafen drohen, wenn man nicht ab 1.Jänner 2007 abliefert.
Heute kritisierte die Bitkom in einer Presseinformation die horrenden Kosten. Spiegel griff dies auch auf ZDnet steht dem nichts nach und ich habe vor Monaten bereits einfach die Nationalbibliothek selber gefragt.
Gleich bekam ich die Antwort, dass keines meiner Blogs derzeit dort gesammelt wird. Grade heute kam die Email der Nationalbibliothek mit Veröffentlichungserlaubnis.
Kurz:
Robert,Dein Blog ist nicht dabei sagt die Nationalbibliothek und ich nehme an 90% aller Blogs oder Websiten, Homepages sind nicht betroffen. Die neuen Pflichten der Blogger kommen zumindest aus der Ecke nicht.
Email von Nicole Germann von der deutschen Nationalbibliothek zur Frage: Muss auch mein Blog gemeldet werden
Um die Lesbarkeit zu erhöhen, habe ich Überschriften eingefügt, und für mich wichtige Passagen hervorgehoben. Sonst ließ ich alles im Original.
Die Deutsche Nationalbibliothek ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Bundesrepublik Deutschland
- Antwort der deutschen Nationalbibliothek

Das Gesetz ueber die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) legt die Aufgaben und Pflichten der Deutschen Nationalbibliothek fest .
Mit Neufassung des Gesetzes hat die Deutsche Nationalbibliothek nun den gesetzlichen Auftrag der Sammlung, Erschliessung, Verzeichnung und Archivierung von koerperlichen und unkoerperlichen Medienwerken (Netzpublikationen).
Koerperliche und unkoerperliche Medienwerke sind Teil des nationalen kulturellen und geistigen Schaffens; deren Sammlung, Erschliessung, Verzeichnung und Archivierung dient der Wissenssicherung.
Zum Sammelgebiet Netzpublikationen der Deutschen Nationalbibliothek gehoeren alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in oeffentlichen Netzen zugaenglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Netzpublikationen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch webspezifische Medienwerke. Generell unterliegen Filmwerke, bei denen die Musik nicht im Vordergrund steht, und Werke, die ausschliesslich im Rundfunk gesendet werden, nicht den Bestimmungen des Gesetzes ueber die Deutsche Nationalbibliothek.
Einige Kategorien von Netzpublikationen sind von der Sammelpflicht ausgeschlossen.
So sammelt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. nur Websites, deren Informationsgehalt ueber reine Oeffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveroeffentlichungen und reine Software- oder Anwendungstools werden ebenfalls nicht gesammelt. Ausserdem verzichtet die Deutsche Nationalbibliothek auf die Sammlung von lediglich privaten Zwecken dienenden Websites.
Pflichtablieferungsverordnung und die Sammelrichtlinien fuer den Herbst 2007 geplant
Die Konkretisierung des gesetzlichen Sammelauftrags erfolgt ueber die Pflichtablieferungsverordnung und die Sammelrichtlinien. Sowohl die Pflichtablieferungsverordnung als auch die Sammelrichtlinien beduerfen in Folge der Gesetzesneufassung der Bearbeitung. Die Veroeffentlichung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien ist fuer den Herbst 2007 geplant. Unsicherheiten seitens der Ablieferungspflichtigen bzgl. des Sammelumfangs der Deutschen Nationalbibliothek werden damit behoben.
umfangreiche konzeptionelle und technische Entwicklungsarbeiten
Durch den erweiterten gesetzlichen Auftrag sind umfangreiche konzeptionelle und technische Entwicklungsarbeiten in fachlichen und organisatorischen Bereichen notwendig.
Dazu gehoeren u.a.:
- * Definition eines Abliefererkernsets bibliografischer Daten,
- * Aufbau und Entwicklung von Ablieferschnittstellen,
- * Beruecksichtigung verschiedener Datenformate und Dateiformate,
- * Entwicklung verschiedener Importvorgaenge (einzelobjektbezogene Sammlung, Sammlung von Objektgruppen),
- * Klaerung rechtlicher Fragen,
- * Aufbau und Entwicklung eines automatisierten Geschaeftsgangs fuer Objekte und Metadaten,
- * Aufbau und Entwicklung eines Bereitstellungssystems, inkl. Rechteverwaltung,
- * Gewaehrleistung der Langzeitarchivierung.
Die erste Entwicklungsstufe ist bereits inhaltlich konzipiert und befindet sich in der technischen Umsetzung. Nach erfolgter Realisierung werden Sie aktuell ueber Info Deposit informiert. Fuer weitere Auskuenfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Mit freundlichen Gruessen
i. A. Nicole Germann
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Nicole GermannDeutsche Nationalbibliothek
Erwerbung, Formalerschliessung und Standardisierung
Monografien – Formalerschliessung
Adickesallee 1
60322 Frankfurt
mts
Basis Know-how CSS
Internetmarketing
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zu : welches Blog muss seine Inhalte an die Nationalbibliothek senden – die Nationalbibliothek gab mir Antwort
7 Kommentare
4 Trackbacks
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dyingeyes weblog » Blogs nix national archiviere,
[ 20.06.07 um 23:02 ]
[...] Wer als Blogger Angst vor den kürzlich aufgeploppten horrenden Archivierungs-Begehrlichkeiten der Deutschen Nationalbibliothek (nebst drohenden drastischen Strafgebühren) bekommen ...
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Blogs für die Deutsche Nationalbibliothek,
[ 23.10.08 um 08:23 ]
[...] einer Mail bei Webdesign.in wurde dieser Kreis noch weiter eingeschränkt: So sammelt die Deutsche Nationalbibliothek z.B. [...]
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ich bin berühmt - es lebe die Nationalbibliothek,
[ 24.10.08 um 16:10 ]
[...] Anfrage an die Nationalbibliothek zur Pflichtablieferungs Verordnungund deren Antwort, denn ich fragte den Schmied und nicht beim Schmiedl [...]
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OpenSource Blog / Open Source Blog » Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek stiftet Verwirrung & Aufregung,
[ 25.10.08 um 11:59 ]
[...] webdesign-in.de Dieser Beitrag wurde von André geschrieben und am 25. Oktober 2008, um 10:03 Uhr veröffentlicht. ...
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Ich wiederhole mich ungern: Archivierung von hochliquiden Onlineinhalten ist vberfahrenstechnisch höherer Blödsinn.
Und wie sieht die Nicole aus?
Fragen über Fragen..
Hi Cem

wie kommst Du nach der Email darauf, dass dem passiert?
Fridaynite
garantiert besser als Du …..
(scnr)
lg
Nichts anderes hatte ich erwartet. Das war vor längerer Zeit schon einmal Thema, und auch da war ausdrücklich nicht von privaten Blogs u.ä. Websites die Rede. Ich habe aber keine Quelle mehr zur Hand.
Schätze, in kurzer Zeit wird sich die Aufregung in Blogoland wieder gelegt haben.
Archivierung von hochliquiden Onlineinhalten ist erfahrenstechnisch höherer Blödsinn.
Sehe ich auch so, dynamische Inhalte statisch zu archivieren ist wie heiße Suppe einfrieren. Tolle Idee! Ich werde ein PDF jeder Seite meines Portal vorbereiten. Nur von den ersten 1000000 Seiten. Das sind bei 20kB pro Dokument ca. 18.5 GB oder 4 volle DVDs. Taggen und sinnvoll verknüpfen und ablegen müssen DIE ja
dure
…vergiss nicht, kommt ein neues Statement dazu, dasselbe täglich oder so …
ich sende auch gerne die ganzen WP Daten vom Server – ist ja kein Geheimnis –
alleine die Vorstellung, dass sich selbst eine html Seite nie verändert ist absurd – das kommt davon, wenn *Print* Menschen auf das WWW losgelassen werden
lg